Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend bezeichnet als „AGB“) gelten für alle Verträge, die mit der VRS Media GmbH & Co. KG, geschäftsansässig An der Reeperbahn 6, 28217 Bremen, Deutschland (nachfolgend bezeichnet als „Auftragnehmer“), und Ihnen als Kunden (nachfolgend bezeichnet als „Auftraggeber“), geschlossen werden. Zudem gelten diese AGB auch gegenüber sonstigen Geschäftspartnern des Auftragnehmers, soweit die nachfolgenden Bestimmungen nicht zwingend ein Vertragsverhältnis mit dem Auftragnehmer voraussetzen. Die AGB gelten für sämtliche Verträge, die im Rahmen der Online-Angebote auf https://netkontor.media des Auftragnehmers, durch E-Mail, Online-Formular, Fax, etc. oder direkt mit dem Auftragnehmer zu Stande kommen, soweit sich aus einer gesondert zwischen den Parteien vereinbarten Vereinbarung nichts Abweichendes ergibt.
(2) Die AGB gelten für Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB. Die AGB gelten ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende AGB des Auftraggebers werden nur anerkannt, sofern diese schriftlich vom Auftragnehmer akzeptiert wurden.
(3) Die Vertragssprache ist Deutsch.
(4) Die AGB gelten in der jeweils bei Vertragsabschluss gültigen Fassung. Bei Änderungen dieser AGB erhält der Auftraggeber per E-Mail eine Mitteilung. Jede einzelne Änderung wird dem Auftraggeber in der E-Mail zur Kenntnis gebracht und tritt 30 Tage nach der Mitteilung in Kraft. Der Auftraggeber kann einzelnen oder allen Änderungen innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der E-Mail schriftlich oder in Textform widersprechen. Widerspricht der Auftraggeber der Änderung der AGB nicht innerhalb von 30 Tagen schriftlich oder in Textform nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als genehmigt. Widerspricht der Auftraggeber den Änderungen form- und fristgerecht behalten diese AGB ihre Gültigkeit. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Auftragnehmer im Mitteilungsschreiben gesondert hinweisen.
2. Vertragspartner
Urheberwerkverträge kommen zustande mit der VRS Media GmbH & Co. KG, geschäftsansässig An der Reeperbahn 6, 28217 Bremen, Deutschland und Ihnen als Auftraggeber.
3. Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand sind Urheberwerkverträge, die auf Erstellung immaterieller Werke sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet sind und Dienstleistungsverträge. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot und der Leistungsbeschreibung.
4. Vertragsschluss
(1) Die Angebote und Kostenvoranschläge des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, abweichendes ist ausdrücklich zugesagt. Sämtliche angegebenen Preise verstehen sich zzgl. der zum Zeitpunkt der Bestellung jeweils gültigen Umsatzsteuer (= Mehrwertsteuer).
(2) Beauftragungen des Auftraggebers sind mündlich, z.B. per Telefon, und schriftlich per Brief, Telefax, E-Mail, Kommunikation über Onlinedienste oder sonstige Kommunikationsdienste möglich. Das Übermittlungsrisiko, insbesondere für eine unklare, unvollständige oder sonstig fehlerhafte Übertragung von Angaben der Beauftragung trägt der Auftraggeber. Die Beauftragung durch den Auftraggeber ist für ihn mit Absendung an den Auftragnehmer, wobei der elektronische Zugang genügt, verbindlich.
(3) Der Auftragnehmer wird den Zugang der Beauftragung unverzüglich per E-Mail bestätigen. Die Zugangsbestätigungs-E-Mail ist noch keine verbindliche Annahme des Angebots. Ein Vertrag mit dem Auftraggeber kommt zustande, wenn der Auftragnehmer das Angebot des Auftraggebers schriftlich annimmt.
(4) Für Dienstleistungs- und Urheberwerksvertragsanfragen muss der Auftraggeber mindestens seinen Vornamen, seinen Nachnamen und seine E-Mail-Adresse angeben.
(5) Bei Angebotsanfragen erhält der Auftraggeber alle Vertragsdaten in Textform übersandt, z.B. per E-Mail, welche er ausdrucken oder elektronisch sichern kann.
(6) Der Auftraggeber versichert, dass die von ihm angegebenen Daten richtig und vollständig sind. Weiter versichert der Auftraggeber, dass er unter der von ihm eingetragenen E-Mail-Adresse erreicht werden kann.
(7) Die Darstellung der jeweiligen Dienstleistungen und Urheberwerksleistungen auf der Webseite oder in den vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Informationsmaterial stellt kein rechtlich bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages, sondern einen unverbindlichen (Online)-Katalog dar.
5. Datenschutz
(1) Personenbezogene Daten (z.B. Anrede, Name, Anschrift, E-Mail-Adresse) werden vom Auftragnehmer ausschließlich gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts, insbesondere der DS-GVO (Datenschutzgrundverordnung), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Telemediengesetzes (TMG) erhoben, verarbeitet und gespeichert.
(2) Der Auftragnehmer stellt im Rahmen der Datenschutzerklärung ergänzende Informationen zum Datenschutz sowie zu Art, Umfang und Zweck der seinerseits vorgenommenen Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten bereit.
6. Urheberrecht und Nutzungsrechte
(1) Aufträge gegenüber dem Auftragnehmer sind Urheberwerkverträge, soweit diese auf Erstellung immaterieller Werke sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet sind. Das Eigentum an Konzepten, Entwürfen und Reinzeichnungen wird nicht verschafft.
(2) Alle Konzepte, Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrecht. Dessen Bestimmungen finden auch dann Anwendung, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht wird. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige unterstützende Mitarbeit begründen kein Miturheberrecht, da die Kreationsleistung ausschließlich vom Auftragnehmer erbracht wird.
(3) Konzepte, Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Auftragnehmers weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung, unberechtigte Bearbeitung oder Veränderung auch von Teilen ist unzulässig und wird widersprochen.
(4) Rechteübertragungen erfolgen mangels abweichender Vereinbarung in nicht exklusiver Form, ohne das Recht zur Weiterlizenzierung nach Maßgabe des jeweils vorausgesetzten Nutzungszwecks. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
(5) Der Auftragnehmer hat mangels abweichender, vergütungspflichtiger Vereinbarung das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden und zum Zwecke der Eigenwerbung eine öffentlich zugängliche Referenzliste zu führen.
(6) Werden die Werke später abweichend von den ursprünglichen Abreden oder in größerem Umfang als vorgesehen genutzt, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Vergütung für die zusätzlichen Nutzungen nachträglich in Rechnung zu stellen. Die Anfertigung von Konzepten, Entwürfen und sämtliche sonstige Tätigkeiten, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
7. Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage individueller Abreden, andernfalls nach den allgemeinen Leistungs- und Preislisten des Auftragnehmers und im Übrigen nach den üblichen Tarifen. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug zu zahlen sind.
(2) Nachdem der Auftragnehmer die Leistung erbracht hat, übersendet er dem Auftraggeber die Rechnung. Bei unbarer Zahlung ist die Rechnungsnummer anzugeben. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist die Vergütung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar.
(3) Nach Ablauf der vorgenannten Frist gerät der Auftragnehmer in Zahlungsverzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
(4) Zur Aufrechnung von Forderungen ist der Auftraggeber nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche, mit denen er aufrechnen möchten, Gegenansprüche aus demselben Vertrag betreffen, rechtskräftig festgestellt, vom Auftragnehmer anerkannt oder unstrittig sind.
(5) Rechnungsforderungen können vom Auftragnehmer an Dritte abgetreten werden, insbesondere zu Refinanzierungszwecken sowie zu Zwecken vereinfachter Forderungsabwicklung. Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass er im Abtretungsfall nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen die für eine Abtretung sowie die zur Geltendmachung der abgetretenen Forderungen erforderlichen Informationen an den Dritten übermitteln.
(6) Unbeschadet sonstiger Rechte zur Geltendmachung von Verzugsschäden und zur Beitreibung offener Forderungen, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, dem Auftraggeber im Verzugsfalle, für die Zahlungsanforderung eine Bearbeitungspauschale in Höhe von bis zu 10,00 € brutto zu berechnen. Es bleibt dem Auftraggeber unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
(7) Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Aufträge größeren Aufwandes bzw. über längere Laufzeit sind in Form angemessener Abschlagszahlungen abzuzahlen, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.
(8) Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Auftragnehmer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehören insbesondere Texte, Bilder, Fotos, Videos. Reisekosten und Spesen sind vom Auftraggeber zu erstatten.
8. Vertragsstrafe
Ein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz der Urheberrechte, Ziffer 6. der AGB, berechtigt den Auftragnehmerzur Forderung einer Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung; ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Kostenvoranschlag, hilfsweise die übliche Vergütung als vereinbart.
9. Gewährleistung
(1) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen und Werke nach Abnahme nicht mit Fehlern behaftet sind, die den Wert und die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen, vereinbarten Gebrauch aufheben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit bleibt außer Acht.
(2) Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich beim Auftragnehmer geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.
(3) Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Auftragnehmer eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen.
(4) Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Auftragnehmer übergebenen Vorlagen wie Texte, Bilder, Fotos und Programme, auch in der beabsichtigten Nutzungsform, berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
10. Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber im Rahmen des Vertrages für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes. Die Haftung des Auftragnehmers für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wird ausgeschlossen.
(2) Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für den Fall der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos sowie nicht für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, für die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei Fällen aus schuldhaften Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer – außer in den Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit und der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist damit nicht verbunden.
(3) Soweit die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
11. Schlussbestimmungen, Gerichtsstandsvereinbarung, Schriftform, salvatorische Klausel
(1) Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.
(2) Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus unserem Rechtsverhältnis zum Auftraggeber, soweit dieser Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Bremen; für gegen den Auftragnehmer gerichtete Ansprüche ist dieser Gerichtsstand ausschließlich.
(3) Auf diesen Vertrag findet deutsches Recht Anwendung.
(4) Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung erteilter Aufträge und Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
(5) Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise gegen zwingendes Recht verstoßen oder aus anderen Gründen nichtig oder unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.